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Ende einer Fahrradstraße
Verkehrszeichen 244.2 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Ende einer Fahrradstraße.

Das Zeichen kennzeichnet das Ende einer Fahrradstraße.

VzKat-NummerZ 244.2
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 244.2 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen markiert das Ende einer Fahrradstraße. Hinter dem Zeichen gelten nicht mehr die besonderen Regeln der Fahrradstraße, sondern wieder die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung.

Damit entfallen unter anderem das Recht der Radfahrer, nebeneinander zu fahren, sowie die für die Fahrradstraße geltende Höchstgeschwindigkeit. Welche Regeln anschließend gelten, ergibt sich aus der dortigen Beschilderung und den allgemeinen Verkehrsregeln.

Verhalten im Geltungsbereich

Beim Verlassen der Fahrradstraße die anschließend geltende Beschilderung und die allgemeinen Verkehrsregeln beachten. Die besonderen Regeln der Fahrradstraße gelten hinter dem Zeichen nicht mehr.

Häufige Fragen

Was bedeutet Zeichen 244.2?

Es kennzeichnet das Ende einer Fahrradstraße. Hinter dem Zeichen gelten wieder die allgemeinen Verkehrsregeln.

Dürfen Radfahrer danach noch nebeneinander fahren?

Nicht aufgrund der Fahrradstraßenregelung. Es gelten wieder die allgemeinen Regeln für den Radverkehr.

Ist das Endezeichen mit einem Bußgeld belegt?

Das Endezeichen selbst ordnet kein eigenes Verbot an. Maßgeblich sind die Regeln, die hinter dem Zeichen gelten.

Zusammen oft eingesetzt

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