Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Das Zeichen markiert den Beginn einer Fahrradstraße. In der Fahrradstraße ist der Radverkehr die maßgebliche Verkehrsart. Radfahrer dürfen nebeneinander fahren und dürfen nicht durch anderen Verkehr behindert oder gefährdet werden.
Anderer Fahrzeugverkehr ist nur zugelassen, wenn ein Zusatzzeichen dies gestattet. Wo Kraftfahrzeuge zugelassen sind, gilt in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, und das Tempo ist erforderlichenfalls weiter zu verringern. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
Verhalten im Geltungsbereich
Als Radfahrer die Fahrradstraße nutzen und darf nebeneinander fahren. Als Kraftfahrer nur einfahren, wenn ein Zusatzzeichen es erlaubt, höchstens 30 km/h fahren und das Tempo dem Radverkehr anpassen, ohne ihn zu behindern oder zu gefährden.
Häufige Fragen
Dürfen Radfahrer in der Fahrradstraße nebeneinander fahren?
Ja. In der Fahrradstraße darf der Radverkehr nebeneinander fahren und darf nicht behindert oder gefährdet werden.
Dürfen Autos in eine Fahrradstraße einfahren?
Nur wenn ein Zusatzzeichen dies erlaubt. Dann gilt in der Regel Tempo 30, das dem Radverkehr anzupassen ist.
Welche Geschwindigkeit gilt in der Fahrradstraße?
In der Regel 30 km/h. Die Geschwindigkeit ist erforderlichenfalls weiter zu verringern, um den Radverkehr nicht zu gefährden.