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Ende einer Fußgängerzone
Verkehrszeichen 242.2 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Ende einer Fußgängerzone.

Das Zeichen kennzeichnet das Ende einer Fußgängerzone.

VzKat-NummerZ 242.2
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 242.2 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen markiert das Ende einer Fußgängerzone. Hinter dem Zeichen gelten nicht mehr die besonderen Regeln der Fußgängerzone, sondern wieder die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung.

Für Fahrzeuge, die die Fußgängerzone ausnahmsweise befahren durften, endet damit die Pflicht zur Schrittgeschwindigkeit und der Vorrang der Fußgänger im Sinne der Fußgängerzonenregelung. Welche Regeln anschließend gelten, ergibt sich aus der dortigen Beschilderung.

Verhalten im Geltungsbereich

Beim Verlassen der Fußgängerzone die anschließend geltende Beschilderung beachten. Die besonderen Regeln der Fußgängerzone, insbesondere die Schrittgeschwindigkeit, gelten hinter dem Zeichen nicht mehr.

Häufige Fragen

Was bedeutet Zeichen 242.2?

Es kennzeichnet das Ende einer Fußgängerzone. Hinter dem Zeichen gelten wieder die allgemeinen Verkehrsregeln.

Gilt nach dem Zeichen weiterhin Schrittgeschwindigkeit?

Nicht aufgrund der Fußgängerzonenregelung. Welche Geschwindigkeit gilt, ergibt sich aus der anschließenden Beschilderung.

Ist das Endezeichen bußgeldbewehrt?

Das Endezeichen selbst ordnet kein eigenes Verbot an. Maßgeblich sind die Regeln, die hinter dem Zeichen gelten.

Zusammen oft eingesetzt

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