Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Das blaue Rundschild zeigt das Fußgänger- und das Fahrradsymbol übereinander und kennzeichnet einen Weg, der von Fußgängern und Radfahrern gemeinsam genutzt wird. Eine bauliche Trennung zwischen den beiden Verkehrsarten besteht hier nicht.
Für den Radverkehr ist der gemeinsame Geh- und Radweg benutzungspflichtig. Radfahrer dürfen dann nicht auf der Fahrbahn fahren. Wegen der gemeinsamen Nutzung müssen Radfahrer ihre Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anpassen und auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen.
Verhalten im Geltungsbereich
Als Radfahrer den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen, die Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anpassen und notfalls bremsen oder anhalten. Als Fußgänger den Weg mitnutzen und auf Radfahrer achten.
Häufige Fragen
Wer hat auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg Vorrang?
Es gibt kein generelles Vorrecht. Radfahrer müssen ihre Geschwindigkeit anpassen und auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen.
Müssen Radfahrer den Weg benutzen?
Ja. Wo das Zeichen 240 steht, ist der gemeinsame Geh- und Radweg für den Radverkehr benutzungspflichtig.
Worin unterscheidet sich Zeichen 240 von Zeichen 241?
Beim Zeichen 240 nutzen beide Gruppen denselben Weg. Beim Zeichen 241 sind Geh- und Radweg räumlich getrennt.