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Radweg
Verkehrszeichen 237 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Radweg.

Das Zeichen ordnet einen Sonderweg an, der nur von Radfahrern benutzt werden darf und für sie benutzungspflichtig ist.

VzKat-NummerZ 237
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 237 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das blaue Rundschild mit dem weißen Fahrradsymbol kennzeichnet einen Sonderweg für Radfahrer. Der Radweg ist anderen Verkehrsarten nicht erlaubt und für den Radverkehr in der Regel benutzungspflichtig.

Wo das Zeichen 237 steht, müssen Radfahrer diesen Weg nutzen und dürfen nicht auf der Fahrbahn fahren. Fußgänger, Kraftfahrzeuge und andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Radweg nicht befahren, soweit kein Zusatzzeichen eine Mitbenutzung gestattet.

Verhalten im Geltungsbereich

Als Radfahrer den gekennzeichneten Radweg benutzen und nicht auf der Fahrbahn fahren. Als Fußgänger oder Kraftfahrer den Radweg nicht betreten oder befahren, sofern kein Zusatzzeichen dies erlaubt.

Häufige Fragen

Muss man als Radfahrer Zeichen 237 folgen?

Ja. Der mit Zeichen 237 gekennzeichnete Radweg ist in der Regel benutzungspflichtig. Radfahrer dürfen dann nicht auf der Fahrbahn fahren.

Dürfen Fußgänger den Radweg nutzen?

Nein. Der Radweg ist allein dem Radverkehr vorbehalten, sofern kein Zusatzzeichen eine Mitbenutzung erlaubt.

Dürfen Mofas auf dem Radweg fahren?

Nur wenn ein Zusatzzeichen Mofas zulässt. Ohne Freigabe gilt der Radweg ausschließlich für Fahrräder.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 237 fast immer brauchen.

Z 237 ohne Sicherer — geht das wirklich?

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