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Ladebereich
Verkehrszeichen 230 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Ladebereich.

Das Zeichen kennzeichnet eine Fläche, die dem Be- und Entladen vorbehalten ist.

VzKat-NummerZ 230
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 230 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen Ladebereich wurde mit der 57. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Jahr 2024 neu in die StVO aufgenommen. Es kennzeichnet eine Fläche, die für das Be- und Entladen von Fahrzeugen reserviert ist und so den Liefer- und Wirtschaftsverkehr in dicht bebauten Bereichen ordnet.

Im Ladebereich ist das Parken untersagt. Zulässig ist das Halten zum Be- und Entladen, soweit dies in der durch die Anordnung vorgegebenen Weise erfolgt. Das Zeichen soll Konflikte zwischen Lieferverkehr und ruhendem Verkehr verringern und die Erreichbarkeit von Geschäften und Anwohnern sicherstellen.

Verhalten im Geltungsbereich

Den Ladebereich nur zum Be- und Entladen und nicht zum längeren Parken nutzen. Den Ladevorgang ohne unnötige Verzögerung durchführen und den Bereich danach wieder freigeben.

Häufige Fragen

Seit wann gibt es das Zeichen Ladebereich?

Es wurde mit der 57. StVR-Änderungsverordnung im Jahr 2024 neu in die StVO eingeführt.

Darf man im Ladebereich parken?

Nein. Im Ladebereich ist das Parken untersagt. Erlaubt ist das Halten zum Be- und Entladen.

Wozu dient der Ladebereich?

Er ordnet den Liefer- und Wirtschaftsverkehr und verringert Konflikte zwischen Lieferverkehr und ruhendem Verkehr.

Zusammen oft eingesetzt

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