Start/Schilder/Z 229-21 · Taxenstand Anfang (Aufstellung links)
Taxenstand Anfang (Aufstellung links)
Verkehrszeichen 229-21 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Taxenstand Anfang (Aufstellung links).

Das Zeichen kennzeichnet den Anfang eines Taxenstands bei Aufstellung auf der linken Seite.

VzKat-NummerZ 229-21
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 229-21 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen kennzeichnet den Beginn eines Taxenstands. Der Pfeil zeigt an, dass sich der Taxenstand in Fahrtrichtung anschließend erstreckt. Es wird am linken Fahrbahnrand aufgestellt.

Im gekennzeichneten Bereich dürfen nur Taxen halten und parken. Über die Anfang-, Mitte- und Ende-Varianten lässt sich die räumliche Ausdehnung des Taxenstands eindeutig bestimmen.

Verhalten im Geltungsbereich

Ab dem Anfangszeichen den Taxenstand mit anderen Fahrzeugen als Taxen nicht zum Halten oder Parken nutzen. Taxen dürfen im ausgewiesenen Bereich aufstellen.

Häufige Fragen

Was kennzeichnet Zeichen 229-21?

Den Anfang eines Taxenstands. Die Variante wird am linken Fahrbahnrand aufgestellt.

Ab wann gilt das Halteverbot für andere Fahrzeuge?

Ab dem Standort des Anfangszeichens dürfen andere Fahrzeuge als Taxen nicht mehr halten oder parken.

Wie wird die Länge des Taxenstands festgelegt?

Über die Kombination aus Anfang-, Mitte- und Ende-Varianten des Zeichens 229.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 229-21 fast immer brauchen.

Z 229-21 ohne Sicherer — geht das wirklich?

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