Start/Schilder/Z 229-10 · Taxenstand Anfang (Aufstellung rechts)
Taxenstand Anfang (Aufstellung rechts)
Verkehrszeichen 229-10 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Taxenstand Anfang (Aufstellung rechts).

Das Zeichen kennzeichnet den Anfang eines Taxenstands bei Aufstellung auf der rechten Seite.

VzKat-NummerZ 229-10
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 229-10 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen kennzeichnet den Beginn eines Taxenstands. Der nach rechts gerichtete Pfeil zeigt an, dass sich der Taxenstand in Fahrtrichtung anschließend nach rechts erstreckt. Es wird am rechten Fahrbahnrand aufgestellt.

Wie auf jedem Taxenstand dürfen im gekennzeichneten Bereich nur Taxen halten und parken. Mit den Anfang-, Mitte- und Ende-Varianten lässt sich die genaue räumliche Ausdehnung der Fläche eindeutig festlegen.

Verhalten im Geltungsbereich

Ab dem mit dem Anfangszeichen markierten Punkt den Taxenstand mit anderen Fahrzeugen nicht zum Halten oder Parken nutzen. Taxen dürfen im ausgewiesenen Bereich aufstellen.

Häufige Fragen

Was zeigt der Pfeil bei Zeichen 229-10 an?

Er zeigt, dass der Taxenstand am Standort beginnt und sich in Fahrtrichtung nach rechts anschließt.

Wo beginnt das Halteverbot für andere Fahrzeuge?

Ab dem mit dem Anfangszeichen markierten Punkt dürfen andere Fahrzeuge als Taxen nicht mehr halten oder parken.

Wie erkennt man das Ende des Taxenstands?

Am Ende steht die entsprechende Ende-Variante des Zeichens 229.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 229-10 fast immer brauchen.

Z 229-10 ohne Sicherer — geht das wirklich?

Für 90 % aller Glasfaser-Hausanschlüsse: ja. Wir zeigen es Ihnen in 15 Minuten an Ihrer Adresse.