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Taxenstand
Verkehrszeichen 229 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Taxenstand.

Das Zeichen kennzeichnet einen Taxenstand, auf dem nur Taxen halten und parken dürfen.

VzKat-NummerZ 229
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 229 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen kennzeichnet eine Fläche, die als Taxenstand ausgewiesen ist. Auf dem Taxenstand dürfen ausschließlich Taxen im Dienstbetrieb halten und parken, um auf Fahrgäste zu warten.

Für alle anderen Fahrzeuge ist das Halten und Parken auf dem Taxenstand untersagt. Damit soll sichergestellt werden, dass die ausgewiesene Fläche jederzeit für den Taxenverkehr zur Verfügung steht.

Verhalten im Geltungsbereich

Den Bereich des Taxenstands mit anderen Fahrzeugen als Taxen nicht zum Halten oder Parken nutzen. Taxen dürfen dort im Rahmen des Dienstbetriebs aufstellen und auf Fahrgäste warten.

Häufige Fragen

Darf man kurz auf einem Taxenstand halten?

Nein. Auf dem Taxenstand ist das Halten und Parken für alle Fahrzeuge außer Taxen untersagt.

Wer darf den Taxenstand nutzen?

Ausschließlich Taxen im Dienstbetrieb, die dort auf Fahrgäste warten.

Wie ist die Ausdehnung des Taxenstands erkennbar?

Über die Anfang-, Mitte- und Ende-Varianten des Zeichens 229 sowie eine etwaige Fahrbahnmarkierung.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 229 fast immer brauchen.

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