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Haltestelle
Verkehrszeichen 224 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Haltestelle.

Das Zeichen kennzeichnet eine Haltestelle für Linienbusse, Schulbusse und Straßenbahnen.

VzKat-NummerZ 224
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 224 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen mit dem grünen H auf gelbem Grund kennzeichnet eine Haltestelle des öffentlichen Personenverkehrs für Linienomnibusse, Schulbusse und Straßenbahnen. Im Bereich der Haltestelle gelten besondere Halt- und Parkregeln.

An der Haltestelle ist das Parken auf jeweils 15 Meter vor und hinter dem Zeichen verboten, damit die öffentlichen Verkehrsmittel ungehindert anfahren und halten können. Das kurze Halten zum Ein- und Aussteigen bleibt dort zulässig, soweit der Linienverkehr nicht behindert wird.

Verhalten im Geltungsbereich

Im Bereich von 15 Metern vor und hinter dem Haltestellenschild nicht parken. Hält ein Bus oder eine Straßenbahn an der Haltestelle, ist Rücksicht auf ein- und aussteigende Fahrgäste zu nehmen und gegebenenfalls zu warten.

Häufige Fragen

Darf man an einer Haltestelle halten?

Kurzes Halten zum Ein- und Aussteigen ist zulässig, solange der Linienverkehr nicht behindert wird. Parken ist im Haltestellenbereich verboten.

Wie weit reicht das Parkverbot an der Haltestelle?

Es gilt jeweils 15 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild.

Für welche Fahrzeuge gilt die Haltestelle?

Für Linienomnibusse, Schulbusse und Straßenbahnen des öffentlichen Personenverkehrs.

Zusammen oft eingesetzt

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