Start/Schilder/Z 223.3-50 · Seitenstreifen räumen (2 Fahrstreifen und Seitenstreifen)
Seitenstreifen räumen (2 Fahrstreifen und Seitenstreifen)
Verkehrszeichen 223.3-50 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Seitenstreifen räumen (2 Fahrstreifen und Seitenstreifen).

Das Zeichen ordnet an, den Seitenstreifen zu räumen.

VzKat-NummerZ 223.3-50
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 223.3-50 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen zeigt auf einer Strecke mit zwei Fahrstreifen und einem Seitenstreifen an, dass der Seitenstreifen unverzüglich zu räumen ist. Es kommt zum Einsatz, wenn die Freigabe beendet wird oder ein Hindernis auf dem Seitenstreifen die Weiterfahrt unmöglich macht.

Das Zeichen wird über der Fahrbahn als Wechselverkehrszeichen angezeigt. Anders als das Zeichen 223.2 fordert es nicht nur das Ende der Nutzung, sondern das aktive und zügige Verlassen des Seitenstreifens.

Verhalten im Geltungsbereich

Sobald das Zeichen angezeigt wird, den Seitenstreifen so bald wie möglich verlassen und unter Beachtung des fließenden Verkehrs auf einen durchgehenden Fahrstreifen wechseln. Die Geschwindigkeit gegebenenfalls anpassen.

Häufige Fragen

Was verlangt das Räumzeichen 223.3?

Es verlangt, den Seitenstreifen unverzüglich zu verlassen und auf einen durchgehenden Fahrstreifen zu wechseln.

Warum wird der Seitenstreifen geräumt?

Etwa weil die Freigabe endet oder ein Hindernis wie ein liegengebliebenes Fahrzeug die Weiterfahrt blockiert.

Wie schnell muss man reagieren?

Der Seitenstreifen ist so bald wie möglich zu verlassen, dabei aber sicher und unter Beachtung des Verkehrs.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 223.3-50 fast immer brauchen.

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