Start/Schilder/Z 223.2-52 · Seitenstreifen nicht mehr befahren (4 Fahrstreifen und Seitenstreifen)
Seitenstreifen nicht mehr befahren (4 Fahrstreifen und Seitenstreifen)
Verkehrszeichen 223.2-52 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Seitenstreifen nicht mehr befahren (4 Fahrstreifen und Seitenstreifen).

Das Zeichen hebt die Freigabe des Seitenstreifens als Fahrstreifen auf.

VzKat-NummerZ 223.2-52
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 223.2-52 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen zeigt auf einer Strecke mit vier Fahrstreifen und einem Seitenstreifen an, dass die zuvor erteilte Freigabe des Seitenstreifens endet. Der Seitenstreifen darf ab dieser Stelle nicht mehr als Fahrstreifen befahren werden.

Es wird über der Fahrbahn als Wechselverkehrszeichen angezeigt und beendet die mit dem Zeichen 223.1 erteilte Freigabe. Der Verkehr erhält damit Gelegenheit, sich rechtzeitig auf die durchgehenden Fahrstreifen einzuordnen.

Verhalten im Geltungsbereich

Sobald das Zeichen angezeigt wird, den Seitenstreifen nicht mehr neu befahren und den Wechsel auf einen durchgehenden Fahrstreifen rechtzeitig und sicher abschließen.

Häufige Fragen

Was bedeutet die Unternummer 52?

Sie kennzeichnet die Variante für eine Strecke mit vier Fahrstreifen und einem Seitenstreifen.

Endet die Freigabe sofort?

Mit dem Anzeigen des Zeichens darf der Seitenstreifen nicht mehr neu befahren werden. Der Wechsel ist zügig abzuschließen.

Was ist der Unterschied zum Räumzeichen?

Das Zeichen 223.2 beendet die Freigabe geordnet, das Räumzeichen 223.3 verlangt das sofortige Verlassen des Seitenstreifens.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 223.2-52 fast immer brauchen.

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