Start/Schilder/Z 223.2-51 · Seitenstreifen nicht mehr befahren (3 Fahrstreifen und Seitenstreifen)
Seitenstreifen nicht mehr befahren (3 Fahrstreifen und Seitenstreifen)
Verkehrszeichen 223.2-51 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Seitenstreifen nicht mehr befahren (3 Fahrstreifen und Seitenstreifen).

Das Zeichen hebt die Freigabe des Seitenstreifens als Fahrstreifen auf.

VzKat-NummerZ 223.2-51
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 223.2-51 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen zeigt auf einer Strecke mit drei Fahrstreifen und einem Seitenstreifen an, dass die zuvor erteilte Freigabe des Seitenstreifens endet. Ab dieser Stelle darf der Seitenstreifen nicht mehr als Fahrstreifen genutzt werden.

Es wird über der Fahrbahn als Wechselverkehrszeichen angezeigt und beendet die mit dem Zeichen 223.1 erteilte Freigabe. Es gibt dem Verkehr Gelegenheit, sich geordnet auf die durchgehenden Fahrstreifen einzuordnen.

Verhalten im Geltungsbereich

Sobald das Zeichen angezeigt wird, den Seitenstreifen nicht mehr neu befahren und den Wechsel auf einen durchgehenden Fahrstreifen rechtzeitig und sicher abschließen.

Häufige Fragen

Wofür steht die Unternummer 51?

Sie kennzeichnet die Variante für eine Strecke mit drei Fahrstreifen und einem Seitenstreifen.

Darf der Seitenstreifen danach noch genutzt werden?

Nein. Mit dem Zeichen 223.2 endet die Freigabe, der Seitenstreifen ist kein Fahrstreifen mehr.

Wie ordnet man sich richtig ein?

Rechtzeitig und unter Beachtung des fließenden Verkehrs auf einen der durchgehenden Fahrstreifen wechseln.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 223.2-51 fast immer brauchen.

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