Start/Schilder/Z 223.1-52 · Seitenstreifen befahren (4 Fahrstreifen und Seitenstreifen)
Seitenstreifen befahren (4 Fahrstreifen und Seitenstreifen)
Verkehrszeichen 223.1-52 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Seitenstreifen befahren (4 Fahrstreifen und Seitenstreifen).

Das Zeichen gibt den Seitenstreifen vorübergehend als zusätzlichen Fahrstreifen frei.

VzKat-NummerZ 223.1-52
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 223.1-52 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen kennzeichnet auf einer Strecke mit vier durchgehenden Fahrstreifen und einem Seitenstreifen, dass der Seitenstreifen als zusätzlicher Fahrstreifen befahren werden darf. Es wird über der Fahrbahn angezeigt und dient der temporären Erhöhung der Streckenkapazität.

Die Freigabe gilt ausschließlich für die Dauer der Anzeige und wird über Wechselverkehrszeichenanlagen geschaltet. Während der Freigabe ist der Seitenstreifen wie ein vollwertiger Fahrstreifen zu nutzen.

Verhalten im Geltungsbereich

Den Seitenstreifen nur bei angezeigter Freigabe befahren. Wird die Freigabe aufgehoben oder das Räumzeichen angezeigt, den Streifen rechtzeitig in Richtung der durchgehenden Fahrstreifen verlassen.

Häufige Fragen

Was bedeutet die Unternummer 52?

Sie kennzeichnet die Variante für eine Strecke mit vier Fahrstreifen und einem Seitenstreifen.

Wird die Freigabe automatisch gesteuert?

Ja, in der Regel über Wechselverkehrszeichenanlagen, die die Freigabe bei Bedarf anzeigen und wieder aufheben.

Wie ist der Seitenstreifen während der Freigabe zu nutzen?

Wie ein regulärer Fahrstreifen. Endet die Freigabe, ist er rechtzeitig zu räumen.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 223.1-52 fast immer brauchen.

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