Start/Schilder/Z 223.1-51 · Seitenstreifen befahren (3 Fahrstreifen und Seitenstreifen)
Seitenstreifen befahren (3 Fahrstreifen und Seitenstreifen)
Verkehrszeichen 223.1-51 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Seitenstreifen befahren (3 Fahrstreifen und Seitenstreifen).

Das Zeichen gibt den Seitenstreifen vorübergehend als zusätzlichen Fahrstreifen frei.

VzKat-NummerZ 223.1-51
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 223.1-51 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen kennzeichnet auf einer Strecke mit drei durchgehenden Fahrstreifen und einem Seitenstreifen, dass der Seitenstreifen als zusätzlicher Fahrstreifen befahren werden darf. Es wird über der Fahrbahn angezeigt und dient der temporären Kapazitätserhöhung bei dichtem Verkehr.

Die Freigabe gilt nur für die Dauer der Anzeige und wird über Wechselverkehrszeichenanlagen gesteuert. Solange sie aktiv ist, ist der Seitenstreifen wie ein gleichwertiger Fahrstreifen zu nutzen.

Verhalten im Geltungsbereich

Den Seitenstreifen nur bei angezeigter Freigabe befahren und ihn wie einen regulären Fahrstreifen behandeln. Wird die Freigabe aufgehoben oder das Räumzeichen angezeigt, rechtzeitig nach links wechseln.

Häufige Fragen

Wofür steht die Unternummer 51?

Sie kennzeichnet die Variante für eine Strecke mit drei Fahrstreifen und einem Seitenstreifen.

Gilt die Freigabe rund um die Uhr?

Nein. Sie wird über Wechselverkehrszeichenanlagen nur bei Bedarf angezeigt und kann jederzeit beendet werden.

Wie verhält man sich beim Ende der Freigabe?

Den Seitenstreifen rechtzeitig verlassen und auf einen regulären Fahrstreifen nach links wechseln.

Zusammen oft eingesetzt

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