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Vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei
Verkehrszeichen 222-10 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei.

Das Zeichen ordnet an, an einem Hindernis oder einer Verkehrsinsel links vorbeizufahren.

VzKat-NummerZ 222-10
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 222-10 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das blaue Rundschild mit dem nach links unten gerichteten Pfeil schreibt vor, an einem Hindernis, einer Verkehrsinsel oder einer baulichen Trennung auf der linken Seite vorbeizufahren. Es steht unmittelbar am Hindernis.

Das Zeichen wird verwendet, wenn der Verkehr aus baulichen oder verkehrslenkenden Gründen links an einer Trennung vorbeigeführt werden muss, etwa bei besonderen Fahrbahnaufteilungen oder im Bereich von Baustellen. Die Vorbeifahrt auf der rechten Seite ist dann ausgeschlossen.

Verhalten im Geltungsbereich

Das Fahrzeug so führen, dass das Hindernis oder die Verkehrsinsel links liegen bleibt. Das Vorbeifahren auf der rechten Seite ist nicht zulässig. Geschwindigkeit an die Engstelle anpassen und auf den übrigen Verkehr achten.

Häufige Fragen

Auf welcher Seite fährt man bei Zeichen 222-10 vorbei?

Auf der linken Seite. Das Hindernis oder die Verkehrsinsel bleibt links vom Fahrzeug liegen.

Wann wird das Vorbeifahren links vorgeschrieben?

Wenn die bauliche Verkehrsführung es verlangt, etwa bei besonderen Fahrbahnaufteilungen oder im Baustellenbereich.

Darf man auch rechts vorbeifahren?

Nein. Bei Zeichen 222-10 ist allein das Vorbeifahren auf der linken Seite zulässig.

Zusammen oft eingesetzt

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