Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Das blaue Rundschild mit drei kreisförmig angeordneten Pfeilen kennzeichnet einen Kreisverkehr und schreibt die Fahrtrichtung im Kreis vor. Befahren wird der Kreisverkehr entgegen dem Uhrzeigersinn. In aller Regel steht das Zeichen 215 zusammen mit dem Zeichen 205 Vorfahrt gewähren.
Weil das Zeichen 205 mit dem Zeichen 215 kombiniert wird, hat der Verkehr im Kreis Vorfahrt vor den einfahrenden Fahrzeugen. Innerhalb des Kreisverkehrs darf der Fahrtrichtungsanzeiger nicht gesetzt werden, beim Verlassen des Kreises ist das Blinken nach rechts dagegen vorgeschrieben.
Verhalten im Geltungsbereich
Vor der Einfahrt dem im Kreis befindlichen Verkehr Vorfahrt gewähren und beim Einfahren nicht blinken. Im Kreisverkehr entgegen dem Uhrzeigersinn fahren. Erst beim Ausfahren rechtzeitig den Fahrtrichtungsanzeiger nach rechts setzen.
Häufige Fragen
Muss man beim Einfahren in den Kreisverkehr blinken?
Nein. Beim Einfahren wird nicht geblinkt. Der Fahrtrichtungsanzeiger ist erst beim Verlassen des Kreises nach rechts zu setzen.
Wer hat im Kreisverkehr Vorfahrt?
Der Verkehr im Kreis hat Vorfahrt, da das Zeichen 215 in der Regel mit Zeichen 205 Vorfahrt gewähren kombiniert ist.
Darf man im Kreisverkehr wenden?
Ein Wenden im engeren Sinne ist nicht vorgesehen. Man folgt dem Kreis bis zur gewünschten Ausfahrt entgegen dem Uhrzeigersinn.