Start/Schilder/Z 214-30 · Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links
Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links
Verkehrszeichen 214-30 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links.

Das Zeichen ordnet an, nach rechts oder nach links abzubiegen.

VzKat-NummerZ 214-30
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 214-30 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das blaue Rundschild mit zwei entgegengesetzten Pfeilen schreibt vor, an der folgenden Kreuzung oder Einmündung nach rechts oder nach links abzubiegen. Das Geradeausfahren ist ausgeschlossen.

Das Zeichen steht typischerweise an T-Einmündungen und am Ende von Stichstraßen, an denen ein Weiterfahren geradeaus baulich nicht möglich oder nicht erlaubt ist. Es weist beide zulässigen Abbiegerichtungen aus.

Verhalten im Geltungsbereich

Vor der Kreuzung entscheiden, ob nach rechts oder nach links abgebogen wird, sich entsprechend einordnen und blinken. Geradeausfahren ist nicht erlaubt. Beim Linksabbiegen ist dem Gegenverkehr der Vorrang zu lassen.

Häufige Fragen

Darf man bei Zeichen 214-30 geradeaus fahren?

Nein. Das Zeichen lässt nur das Abbiegen nach rechts oder links zu. Geradeausfahren ist ausgeschlossen.

Wo steht dieses Zeichen meist?

An T-Einmündungen und am Ende von Stichstraßen, an denen ein Weiterfahren geradeaus nicht möglich ist.

Welche Richtung soll man wählen?

Das Zeichen lässt beide Richtungen offen. Wer rechts oder links fahren will, ordnet sich rechtzeitig passend ein.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 214-30 fast immer brauchen.

Z 214-30 ohne Sicherer — geht das wirklich?

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