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Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links
Verkehrszeichen 214-10 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links.

Das Zeichen ordnet an, geradeaus zu fahren oder nach links abzubiegen.

VzKat-NummerZ 214-10
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 214-10 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das blaue Rundschild mit zwei Pfeilen lässt an der folgenden Kreuzung oder Einmündung das Geradeausfahren und das Linksabbiegen zu. Das Abbiegen nach rechts ist nicht zulässig.

Das Zeichen wird eingesetzt, um an Knotenpunkten das Rechtsabbiegen auszuschließen, ohne den Verkehr auf eine einzige Fahrtrichtung festzulegen. Es steht unmittelbar an der Stelle, an der die Vorgabe einzuhalten ist.

Verhalten im Geltungsbereich

Vor der Kreuzung entscheiden, ob geradeaus gefahren oder nach links abgebogen wird, sich passend einordnen und blinken. Beim Linksabbiegen Gegenverkehr und querende Verkehrsteilnehmer beachten. Rechtsabbiegen ist verboten.

Häufige Fragen

Welche Richtungen sind bei Zeichen 214-10 erlaubt?

Geradeausfahren und Linksabbiegen sind erlaubt. Das Abbiegen nach rechts ist nicht zulässig.

Worauf ist beim Linksabbiegen zu achten?

Rechtzeitig einordnen, blinken sowie dem Gegenverkehr und kreuzenden Fußgängern und Radfahrern den Vorrang lassen.

Gilt das Zeichen für die folgende Kreuzung?

Ja. Es steht vor der Kreuzung und legt die zulässigen Fahrtrichtungen für den dortigen Knotenpunkt fest.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 214-10 fast immer brauchen.

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