Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Das blaue Rundschild mit zwei Pfeilen lässt an der folgenden Kreuzung oder Einmündung das Geradeausfahren und das Linksabbiegen zu. Das Abbiegen nach rechts ist nicht zulässig.
Das Zeichen wird eingesetzt, um an Knotenpunkten das Rechtsabbiegen auszuschließen, ohne den Verkehr auf eine einzige Fahrtrichtung festzulegen. Es steht unmittelbar an der Stelle, an der die Vorgabe einzuhalten ist.
Verhalten im Geltungsbereich
Vor der Kreuzung entscheiden, ob geradeaus gefahren oder nach links abgebogen wird, sich passend einordnen und blinken. Beim Linksabbiegen Gegenverkehr und querende Verkehrsteilnehmer beachten. Rechtsabbiegen ist verboten.
Häufige Fragen
Welche Richtungen sind bei Zeichen 214-10 erlaubt?
Geradeausfahren und Linksabbiegen sind erlaubt. Das Abbiegen nach rechts ist nicht zulässig.
Worauf ist beim Linksabbiegen zu achten?
Rechtzeitig einordnen, blinken sowie dem Gegenverkehr und kreuzenden Fußgängern und Radfahrern den Vorrang lassen.
Gilt das Zeichen für die folgende Kreuzung?
Ja. Es steht vor der Kreuzung und legt die zulässigen Fahrtrichtungen für den dortigen Knotenpunkt fest.