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Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts
Verkehrszeichen 214 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts.

Das Zeichen ordnet an, geradeaus zu fahren oder nach rechts abzubiegen.

VzKat-NummerZ 214
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 214 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das blaue Rundschild mit zwei Pfeilen lässt an der folgenden Kreuzung oder Einmündung zwei Fahrtrichtungen zu: geradeaus oder rechts. Das Abbiegen nach links ist ausgeschlossen.

Das Zeichen ordnet den Verkehr an Knotenpunkten, an denen das Linksabbiegen unerwünscht oder gefährlich ist, ohne den Verkehr vollständig auf eine einzige Richtung festzulegen. Es steht unmittelbar an der Stelle, an der die Vorgabe gilt.

Verhalten im Geltungsbereich

Vor der Kreuzung entscheiden, ob geradeaus gefahren oder nach rechts abgebogen wird, entsprechend einordnen und den Fahrtrichtungsanzeiger setzen. Linksabbiegen ist nicht erlaubt.

Häufige Fragen

Welche Richtungen erlaubt Zeichen 214?

Geradeausfahren und Rechtsabbiegen sind erlaubt. Das Abbiegen nach links ist ausgeschlossen.

Warum wird Linksabbiegen ausgeschlossen?

Häufig, weil das Linksabbiegen an der Kreuzung gefährlich oder verkehrslenkend unerwünscht ist.

Muss man sich vorher einordnen?

Ja. Wer geradeaus oder rechts fahren will, ordnet sich rechtzeitig auf dem passenden Fahrstreifen ein.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 214 fast immer brauchen.

Z 214 ohne Sicherer — geht das wirklich?

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