Start/Schilder/Z 211-10 · Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier links
Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier links
Verkehrszeichen 211-10 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier links.

Das Zeichen ordnet an, an seinem Standort sofort nach links zu fahren.

VzKat-NummerZ 211-10
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 211-10 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das blaue Rundschild mit dem waagerecht nach links weisenden Pfeil schreibt vor, unmittelbar am Standort des Zeichens nach links zu fahren. Die Vorgabe gilt direkt an der Stelle, an der das Schild steht.

Das Zeichen wird vor Hindernissen, an Verkehrsinseln und am Beginn von Pflichtfahrbahnen aufgestellt, an denen der Verkehr zwingend nach links geführt werden muss. Eine andere Fahrtrichtung ist an dieser Stelle nicht zulässig.

Verhalten im Geltungsbereich

Am Standort des Zeichens dem Verlauf der Fahrbahn nach links folgen. Geradeausfahren oder Rechtsfahren ist nicht möglich. Die Geschwindigkeit an den Bogen anpassen und auf querenden Verkehr achten.

Häufige Fragen

Gilt Zeichen 211-10 direkt am Standort?

Ja. Der waagerechte Pfeil zeigt an, dass die Fahrtrichtung nach links unmittelbar am Standort des Zeichens einzuhalten ist.

Darf man trotz Zeichen 211-10 geradeaus fahren?

Nein. Das Zeichen schreibt das Fahren nach links zwingend vor und lässt keine andere Richtung zu.

Wo steht Zeichen 211-10 üblicherweise?

Vor Hindernissen, an Verkehrsinseln und am Beginn von Pflichtfahrbahnen, an denen der Verkehr nach links geleitet wird.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 211-10 fast immer brauchen.

Z 211-10 ohne Sicherer — geht das wirklich?

Für 90 % aller Glasfaser-Hausanschlüsse: ja. Wir zeigen es Ihnen in 15 Minuten an Ihrer Adresse.