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Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus
Verkehrszeichen 209-30 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus.

Das Zeichen ordnet an, geradeaus zu fahren.

VzKat-NummerZ 209-30
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 209-30 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das blaue Rundschild mit dem nach oben gerichteten Pfeil schreibt vor, an der folgenden Kreuzung oder Einmündung geradeaus zu fahren. Abbiegen nach rechts oder links ist nicht erlaubt.

Das Zeichen wird eingesetzt, um an Knotenpunkten unerwünschte Abbiegebeziehungen auszuschließen, etwa zum Schutz von Wohnstraßen oder zur Bündelung des Verkehrs auf einer Hauptachse. Es steht unmittelbar an der Stelle, an der die Richtungsvorgabe gilt.

Verhalten im Geltungsbereich

Die Fahrspur beibehalten und an der gekennzeichneten Kreuzung geradeaus durchfahren. Abbiegen nach rechts oder links ist untersagt. Auf querende Fußgänger und Radfahrer ist weiterhin zu achten.

Häufige Fragen

Darf man bei Zeichen 209-30 abbiegen?

Nein. Das Zeichen schreibt das Geradeausfahren zwingend vor. Abbiegen nach rechts oder links ist nicht erlaubt.

Warum wird das Geradeausfahren vorgeschrieben?

Um unerwünschte Abbiegebeziehungen zu unterbinden, etwa zum Schutz angrenzender Wohnstraßen oder zur Bündelung des Verkehrs.

Gilt das Zeichen für alle Fahrzeuge?

Ja, soweit kein Zusatzzeichen Ausnahmen festlegt. Die Richtungsvorgabe gilt für den gesamten Fahrzeugverkehr.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 209-30 fast immer brauchen.

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