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Vorgeschriebene Fahrtrichtung links
Verkehrszeichen 209-10 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Vorgeschriebene Fahrtrichtung links.

Das Zeichen ordnet an, nach links abzubiegen.

VzKat-NummerZ 209-10
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 209-10 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das blaue Rundschild mit dem nach links gebogenen Pfeil schreibt vor, an der folgenden Kreuzung oder Einmündung nach links abzubiegen. Eine andere Fahrtrichtung ist nicht zulässig.

Das Zeichen lenkt den Verkehr gezielt in eine Richtung, etwa um Durchgangsverkehr aus Wohngebieten herauszuführen oder den Verkehrsfluss an Knotenpunkten zu ordnen. Es steht unmittelbar dort, wo die Richtungsvorgabe einzuhalten ist.

Verhalten im Geltungsbereich

Frühzeitig links einordnen, den Fahrtrichtungsanzeiger setzen und an der gekennzeichneten Stelle nach links abbiegen. Geradeausfahren oder Rechtsabbiegen ist verboten. Auf Gegenverkehr und kreuzende Verkehrsteilnehmer achten.

Häufige Fragen

Ist Geradeausfahren bei Zeichen 209-10 erlaubt?

Nein. Das Zeichen schreibt das Linksabbiegen zwingend vor. Andere Fahrtrichtungen sind nicht zulässig.

Worauf muss man beim Linksabbiegen achten?

Rechtzeitig einordnen, blinken und dem Gegenverkehr sowie kreuzenden Fußgängern und Radfahrern den Vorrang lassen.

Warum wird dieses Zeichen aufgestellt?

Es lenkt den Verkehr gezielt, etwa um Durchgangsverkehr zu vermeiden oder den Verkehrsfluss an einer Kreuzung zu ordnen.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 209-10 fast immer brauchen.

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