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Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts
Verkehrszeichen 209 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts.

Das Zeichen ordnet an, nach rechts abzubiegen.

VzKat-NummerZ 209
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 209 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das blaue Rundschild mit weißem Pfeil schreibt die Fahrtrichtung verbindlich vor. An der Stelle, an der das Zeichen steht, muss nach rechts abgebogen werden. Andere Fahrtrichtungen sind nicht zulässig.

Das Zeichen dient der Verkehrslenkung an Kreuzungen und Einmündungen, etwa um den Verkehr aus Einbahnstraßen oder von Grundstücksausfahrten in eine bestimmte Richtung zu führen. Es wird unmittelbar an der Stelle aufgestellt, an der die vorgeschriebene Richtung einzuhalten ist.

Verhalten im Geltungsbereich

Rechtzeitig den rechten Fahrstreifen einordnen, den Fahrtrichtungsanzeiger setzen und an der gekennzeichneten Stelle nach rechts abbiegen. Geradeausfahren oder Abbiegen nach links ist nicht erlaubt.

Häufige Fragen

Darf man bei Zeichen 209 geradeaus fahren?

Nein. Das Zeichen schreibt das Abbiegen nach rechts zwingend vor. Geradeausfahren und Linksabbiegen sind nicht erlaubt.

Wo gilt die vorgeschriebene Fahrtrichtung?

An der Kreuzung oder Einmündung, an der das Zeichen steht. Es wird direkt an der Stelle aufgestellt, an der die Richtung einzuhalten ist.

Worin unterscheidet sich Zeichen 209 von Zeichen 211?

Zeichen 209 hat einen gebogenen Pfeil und steht vor der Kreuzung. Zeichen 211 zeigt mit waagerechtem Pfeil ein sofortiges Abbiegen direkt am Standort an.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 209 fast immer brauchen.

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