Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Das auf der Spitze stehende, rot umrandete Dreieck verpflichtet zur Wartepflicht an der folgenden Kreuzung oder Einmündung. Der Verkehr auf der bevorrechtigten Straße darf nicht behindert oder gefährdet werden. Das Zeichen hebt damit die sonst geltende Regel rechts vor links auf.
Anders als beim Stoppschild besteht keine generelle Pflicht anzuhalten. Wartepflichtige müssen jedoch ihre Geschwindigkeit so weit verringern, dass sie den bevorrechtigten Verkehr rechtzeitig erkennen und ihm sicher den Vorrang lassen können. Notfalls ist anzuhalten.
Verhalten im Geltungsbereich
Beim Heranfahren die Geschwindigkeit deutlich verringern und den Querverkehr aufmerksam beobachten. In die bevorrechtigte Straße erst einfahren, wenn weder herannahende Fahrzeuge behindert noch gefährdet werden. Im Zweifel anhalten und warten.
Häufige Fragen
Muss man bei Zeichen 205 anhalten?
Nur wenn es nötig ist, um dem bevorrechtigten Verkehr Vorfahrt zu gewähren. Ist die Straße frei, darf ohne Stopp weitergefahren werden.
Was ist der Unterschied zum Stoppschild?
Das Stoppschild (Zeichen 206) verlangt immer ein vollständiges Anhalten. Bei Zeichen 205 reicht es, die Vorfahrt zu gewähren.
Gilt rechts vor links trotz Zeichen 205?
Nein. Das Zeichen hebt die Regel rechts vor links auf und ordnet die Wartepflicht gegenüber der bevorrechtigten Straße an.