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Andreaskreuz (liegend) mit Blitzpfeil
Verkehrszeichen 201-53 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Andreaskreuz (liegend) mit Blitzpfeil.

Das Zeichen ordnet an, dem Schienenverkehr Vorrang zu gewähren, und warnt zusätzlich vor der Bahnstromfreileitung.

VzKat-NummerZ 201-53
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 201-53 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das liegende Andreaskreuz mit Blitzpfeil verbindet die Anordnung des Vorrangs für den Schienenverkehr mit der Warnung vor einer elektrischen Bahnstromfreileitung. Die liegende Bauform wird verwendet, wenn der Standort eine aufrechte Montage nicht erlaubt.

Der Blitzpfeil weist darauf hin, dass über dem Bahnübergang eine spannungsführende Oberleitung verläuft. Für hohe Fahrzeuge und Ladungen besteht damit zusätzlich zur Gefahr durch den Schienenverkehr die Gefahr eines Spannungsüberschlags.

Verhalten im Geltungsbereich

Vor dem Bahnübergang halten, sobald sich ein Schienenfahrzeug nähert. Ladung und Aufbauten so begrenzen, dass die Oberleitung in keinem Fall erreicht wird. Keine langen oder hohen Gegenstände aufrichten, solange man sich im Bereich der Leitung befindet.

Häufige Fragen

Worin unterscheidet sich Zeichen 201-53 von 201-51?

Die Bedeutung ist gleich. Zeichen 201-53 ist die liegende Bauform mit Blitzpfeil, 201-51 die stehende. Beide warnen vor der Bahnstromleitung.

Was signalisiert der Blitzpfeil?

Er warnt vor der unter Hochspannung stehenden Oberleitung über dem Bahnübergang. Abstand mit hohen Fahrzeugen und Ladungen ist Pflicht.

Gilt der Vorrang des Schienenverkehrs uneingeschränkt?

Ja. Wie bei jedem Andreaskreuz hat der Schienenverkehr Vorrang vor dem Straßenverkehr.

Zusammen oft eingesetzt

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