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Andreaskreuz (liegend)
Verkehrszeichen 201-52 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Andreaskreuz (liegend).

Das Zeichen ordnet an, dem Schienenverkehr am Bahnübergang Vorrang zu gewähren.

VzKat-NummerZ 201-52
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 201-52 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das liegende Andreaskreuz hat dieselbe rechtliche Wirkung wie die stehende Bauform und ordnet den Vorrang des Schienenverkehrs an einem Bahnübergang an. Die liegende Anordnung der beiden Balken wird gewählt, wenn die Platzverhältnisse neben der Fahrbahn eine aufrechte Montage nicht zulassen.

Unabhängig von der Bauform bleibt die Botschaft gleich: An diesem Übergang kreuzt der Schienenverkehr die Straße und hat stets Vorrang. Die abweichende Form dient ausschließlich der baulichen Anpassung an den Standort.

Verhalten im Geltungsbereich

Geschwindigkeit vor dem Übergang so anpassen, dass jederzeit angehalten werden kann. Bei sich näherndem Schienenfahrzeug vor dem Bahnübergang halten und ihn erst überqueren, wenn er frei und ohne Stopp passierbar ist.

Häufige Fragen

Hat das liegende Andreaskreuz eine andere Bedeutung?

Nein. Liegende und stehende Form ordnen denselben Vorrang des Schienenverkehrs an. Nur die bauliche Form unterscheidet sich.

Warum gibt es eine liegende Variante?

Die liegende Form wird verwendet, wenn neben der Straße zu wenig Platz für eine aufrechte Montage des Kreuzes vorhanden ist.

Gilt es auch an gesicherten Bahnübergängen?

Ja. Das Andreaskreuz steht an gesicherten wie an ungesicherten Übergängen und ordnet den Vorrang des Schienenverkehrs verbindlich an.

Zusammen oft eingesetzt

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