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Bahnübergang
Verkehrszeichen 151 · StVO Anlage 1 (zu § 40 Abs. 6 und 7)

Bahnübergang.

Kündigt einen Bahnübergang an, an dem Schienen die Straße höhengleich kreuzen.

VzKat-NummerZ 151
FormDreieck · Seitenlänge 900 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 1 (zu § 40 Abs. 6 und 7)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 151 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen 151 kündigt einen Bahnübergang an. Das Sinnbild zeigt eine stilisierte Dampflokomotive. Es weist auf eine höhengleiche Kreuzung von Straße und Schiene hin und gilt sowohl für beschrankte als auch für unbeschrankte Übergänge sowie für Übergänge mit oder ohne Lichtzeichen.

Am Bahnübergang hat der Schienenverkehr stets Vorrang. Wegen der langen Bremswege und der hohen Masse von Zügen ist die Annäherung an einen Bahnübergang besonders gefährlich. Das Zeichen wird mit Vorlauf aufgestellt und in der Regel durch die gestreiften Baken der Zeichen 156, 159 und 162 ergänzt, die den Abstand zum Übergang anzeigen.

Verhalten im Geltungsbereich

Mit mäßiger Geschwindigkeit annähern und bremsbereit fahren. Bei geschlossener oder sich schließender Schranke, bei rotem Lichtzeichen oder ertönendem Andreaskreuz-Signal sowie bei herannahender Schienenbahn vor dem Andreaskreuz warten. Der Schienenverkehr hat immer Vorrang.

Häufige Fragen

Gilt Zeichen 151 auch für unbeschrankte Bahnübergänge?

Ja. Das Zeichen kündigt jeden Bahnübergang an, unabhängig davon, ob er beschrankt oder unbeschrankt ist und ob er über Lichtzeichen verfügt.

Wer hat am Bahnübergang Vorrang?

Der Schienenverkehr hat am Bahnübergang stets Vorrang. Straßenfahrzeuge müssen vor dem Andreaskreuz warten, wenn sich eine Schienenbahn nähert.

Wozu dienen die Baken neben dem Zeichen 151?

Die dreistreifige Bake 156, die zweistreifige Bake 159 und die einstreifige Bake 162 zeigen die Entfernung zum Bahnübergang gestaffelt an.

Was droht bei Missachtung einer geschlossenen Schranke?

Das Überqueren eines Bahnübergangs bei geschlossener Schranke oder rotem Lichtzeichen wird mit Geldbuße, Punkten und in der Regel einem Fahrverbot geahndet.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 151 fast immer brauchen.

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