Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Das Zeichen 138-10 warnt vor Radverkehr, der die Fahrbahn quert oder in sie einbiegt. Das Sinnbild zeigt ein Fahrrad. Es wird dort aufgestellt, wo Radwege die Fahrbahn kreuzen, ein Radweg auf die Fahrbahn übergeleitet wird oder mit verstärktem Radverkehr an der Fahrbahn zu rechnen ist.
Radfahrende sind ungeschützte Verkehrsteilnehmer und werden im Straßenverkehr leicht übersehen, insbesondere beim Abbiegen. Das Zeichen mahnt deshalb zu erhöhter Aufmerksamkeit, zur Beobachtung der querenden Radwege und zu einer Fahrweise, die ein gefahrloses Begegnen ermöglicht.
Verhalten im Geltungsbereich
Geschwindigkeit verringern und auf kreuzenden oder einfahrenden Radverkehr achten. Beim Abbiegen den toten Winkel beachten und Radfahrenden, die Vorrang haben, diesen gewähren. Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand einhalten.
Häufige Fragen
Wo wird das Zeichen 138-10 aufgestellt?
Es steht dort, wo Radwege die Fahrbahn queren, ein Radweg auf die Fahrbahn übergeleitet wird oder verstärkt mit Radverkehr an der Fahrbahn zu rechnen ist.
Welcher Seitenabstand gilt beim Überholen von Radfahrenden?
Nach § 5 StVO gilt innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern und außerorts von 2 Metern beim Überholen von Radfahrenden.
Bedeutet die Endung 10 die Aufstellung rechts?
Ja. Zeichen 138-10 ist für die Aufstellung rechts vorgesehen, Zeichen 138-20 für die Aufstellung links der Fahrbahn.