Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Das Zeichen 133-20 warnt vor verstärktem Fußgängeraufkommen auf oder an der Fahrbahn. Es entspricht inhaltlich dem Zeichen 133-10, ist jedoch für die Aufstellung links der Fahrbahn vorgesehen, weshalb das Sinnbild der gehenden Person spiegelbildlich ausgeführt ist.
Eingesetzt wird das Zeichen an Stellen mit häufigem Querungsverkehr von Fußgängern, etwa nahe Haltestellen, Schulen oder verkehrsberuhigten Bereichen, wenn eine Aufstellung auf der linken Seite die Sichtbarkeit verbessert. Es kennzeichnet keinen markierten Fußgängerüberweg.
Verhalten im Geltungsbereich
Geschwindigkeit verringern und jederzeit bremsbereit bleiben. Auf querende Fußgänger achten und ihnen das Überqueren ermöglichen, wenn sie erkennbar die Fahrbahn betreten wollen.
Häufige Fragen
Worin unterscheidet sich 133-20 von 133-10?
Der Inhalt ist identisch. Zeichen 133-20 ist für die Aufstellung links der Fahrbahn bestimmt und zeigt das Sinnbild spiegelbildlich, Zeichen 133-10 steht rechts.
Warum gibt es eine linke Variante?
An manchen Stellen verbessert eine Aufstellung links der Fahrbahn die Sichtbarkeit des Zeichens, etwa bei beengten Verhältnissen am rechten Fahrbahnrand.
Gilt hier eine besondere Geschwindigkeit?
Nein. Das Gefahrzeichen mahnt nur zu erhöhter Aufmerksamkeit. Eine verbindliche Begrenzung gilt erst mit zusätzlichem Zeichen 274.