Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Das Zeichen 133-10 warnt vor verstärktem Fußgängeraufkommen auf oder an der Fahrbahn. Das Sinnbild zeigt eine gehende Person. Es wird dort aufgestellt, wo häufig mit querenden Fußgängern zu rechnen ist, etwa in der Nähe von Haltestellen, Einkaufsstraßen, Wohngebieten oder Wegen ohne abgegrenzten Gehweg.
Fußgänger sind ungeschützte Verkehrsteilnehmer, deren Verhalten schwer vorhersehbar ist. Das Zeichen mahnt zu erhöhter Aufmerksamkeit und bremsbereiter Fahrweise. Es kennzeichnet keinen Fußgängerüberweg. Ein solcher wird durch Zeichen 350 und die Markierung des Zebrastreifens angezeigt.
Verhalten im Geltungsbereich
Geschwindigkeit verringern und bremsbereit fahren, besonders bei eingeschränkter Sicht. Fußgängern, die die Fahrbahn erkennbar überqueren wollen, ist das Queren zu ermöglichen. Mit Kindern und älteren Menschen ist verstärkt zu rechnen.
Häufige Fragen
Bedeutet die Endung 10, dass das Zeichen rechts steht?
Ja. Die Endung 10 steht für die Aufstellung rechts neben der Fahrbahn. Die Variante 133-20 ist für die Aufstellung links bestimmt.
Kennzeichnet Zeichen 133-10 einen Zebrastreifen?
Nein. Es warnt allgemein vor Fußgängern. Ein Fußgängerüberweg wird durch Zeichen 350 und die typische Zebrastreifenmarkierung angezeigt.
Habe ich gegenüber Fußgängern Vorrang?
Das Zeichen regelt keinen Vorrang. Es warnt. Wer als Fußgänger die Fahrbahn erkennbar queren will, dem ist dies nach den allgemeinen Rücksichtnahmepflichten zu ermöglichen.