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Sonstige Beschränkungen
Verkehrszeichen 1053-30 · StVO § 39 Abs. 3

Sonstige Beschränkungen.

Das Zusatzzeichen ergänzt das Hauptzeichen um eine weitere beschränkende Bedingung.

VzKat-NummerZ 1053-30
Form
Farben
RechtsgrundlageStVO § 39 Abs. 3
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
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Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zusatzzeichen 1053-30 ergänzt das darüber angebrachte Hauptzeichen um eine weitere beschränkende oder konkretisierende Bedingung, die sich nicht den anderen Gruppen zuordnen lässt. Die Variante 1053-30 trägt den Hinweis, dass das Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist, und bindet damit die Geltung des Hauptzeichens an eine bestimmte Voraussetzung.

Die Gruppe der sonstigen Beschränkungen fasst eine Vielzahl unterschiedlicher Zusätze zusammen, die jeweils eine besondere Bedingung an die Anwendung des Hauptzeichens knüpfen. Das Zeichen gehört zur Gruppe 1053-30 bis 1053-55. Es ist eine weiße Tafel mit schwarzem Rand und schwarzer Schrift und wirkt nur zusammen mit dem Hauptzeichen.

Verhalten im Geltungsbereich

Die auf dem Zusatzzeichen genannte Bedingung beachten und das Hauptzeichen entsprechend befolgen.

Häufige Fragen

Was bewirkt das Zusatzzeichen 1053-30?

Es ergänzt das Hauptzeichen um eine weitere beschränkende Bedingung, bei der Variante 1053-30 um eine Regelung zum Parken in gekennzeichneten Flächen.

Welche Zeichen fasst die Gruppe 1053 zusammen?

Sie fasst sonstige Beschränkungen zusammen, die sich nicht den anderen Gruppen der Zusatzzeichen zuordnen lassen.

Wirkt das Zeichen ohne Hauptzeichen?

Nein. Es wirkt nur in Verbindung mit dem darüber angebrachten Hauptzeichen.

Zusammen oft eingesetzt

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