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Fahrzeuge mit besonderer Ladung
Verkehrszeichen 1052-30 · StVO § 39 Abs. 3

Fahrzeuge mit besonderer Ladung.

Das Zusatzzeichen bezieht das Hauptzeichen auf Fahrzeuge mit einer bestimmten Ladung.

VzKat-NummerZ 1052-30
Form
Farben
RechtsgrundlageStVO § 39 Abs. 3
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 1052-30 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zusatzzeichen 1052-30 bezieht die Aussage des darüber angebrachten Hauptzeichens auf Fahrzeuge mit einer bestimmten Ladung. Die Variante 1052-30 kennzeichnet ein Streckenverbot für den Transport gefährlicher Güter und legt damit fest, dass das Verbot für entsprechend beladene Fahrzeuge gilt.

Das Zeichen wird vor allem zur Lenkung des Gefahrguttransports verwendet, etwa um bestimmte Strecken, Tunnel oder Schutzgebiete für gefährliche Ladungen zu sperren. Es richtet sich nicht an eine Fahrzeugart als solche, sondern an die transportierte Ladung. Es ist eine weiße Tafel mit schwarzem Rand und schwarzer Schrift und wirkt nur in Verbindung mit dem Hauptzeichen.

Verhalten im Geltungsbereich

Das Hauptzeichen beachten, wenn das Fahrzeug die genannte Ladung befördert, etwa gefährliche Güter.

Häufige Fragen

Worauf bezieht sich das Zusatzzeichen 1052-30?

Es bezieht das Hauptzeichen auf Fahrzeuge mit einer bestimmten Ladung, bei der Variante 1052-30 auf gefährliche Güter.

Wofür wird das Zeichen verwendet?

Vor allem zur Lenkung des Gefahrguttransports, etwa um Strecken, Tunnel oder Schutzgebiete zu sperren.

Richtet sich das Zeichen an eine Fahrzeugart?

Nein. Es richtet sich an die transportierte Ladung, nicht an die Fahrzeugart als solche.

Zusammen oft eingesetzt

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