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Beschränkung auf mehrere mehrspurige Fahrzeuge
Verkehrszeichen 1049-13 · StVO § 39 Abs. 3

Beschränkung auf mehrere mehrspurige Fahrzeuge.

Das Zusatzzeichen beschränkt die Geltung des Hauptzeichens auf mehrere mehrspurige Fahrzeugarten.

VzKat-NummerZ 1049-13
Form
Farben
RechtsgrundlageStVO § 39 Abs. 3
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 1049-13 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zusatzzeichen 1049-13 beschränkt die Geltung des darüber angebrachten Hauptzeichens auf mehrere mehrspurige Fahrzeugarten zugleich. Die Variante 1049-13 nennt Lkw, Kraftomnibus und Pkw mit Anhänger und legt damit fest, dass das Hauptzeichen nur für diese Fahrzeugkombination gilt.

Das Zeichen wird verwendet, wenn sich eine Anordnung auf mehrere bestimmte Fahrzeugarten beziehen soll, ohne für sämtliche Fahrzeuge zu gelten. Es grenzt damit den Anwendungsbereich des Hauptzeichens gezielt ein. Wie alle Zusatzzeichen ist es eine weiße Tafel mit schwarzem Rand und schwarzer Schrift oder schwarzem Sinnbild und wirkt nur in Verbindung mit dem Hauptzeichen.

Verhalten im Geltungsbereich

Das Hauptzeichen nur beachten, wenn man eine der genannten Fahrzeugarten führt.

Häufige Fragen

Welche Fahrzeuge nennt das Zusatzzeichen 1049-13?

Es nennt Lkw, Kraftomnibus und Pkw mit Anhänger und beschränkt das Hauptzeichen auf diese Fahrzeugarten.

Worin unterscheidet sich 1049-13 von 1048-10?

1049-13 beschränkt das Hauptzeichen auf mehrere Fahrzeugarten, 1048-10 nur auf eine einzelne.

Gilt das Hauptzeichen für andere Fahrzeuge?

Nein. Es gilt nur für die auf dem Zusatzzeichen genannten Fahrzeugarten.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 1049-13 fast immer brauchen.

Z 1049-13 ohne Sicherer — geht das wirklich?

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