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Beschränkung auf Personengruppen
Verkehrszeichen 1044-10 · StVO § 39 Abs. 3

Beschränkung auf Personengruppen.

Das Zusatzzeichen beschränkt die Geltung des Hauptzeichens auf bestimmte Personengruppen.

VzKat-NummerZ 1044-10
Form
Farben
RechtsgrundlageStVO § 39 Abs. 3
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 1044-10 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zusatzzeichen 1044-10 beschränkt die Geltung des darüber angebrachten Hauptzeichens auf eine bestimmte Personengruppe. Die Variante 1044-10 nennt schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie blinde Menschen und legt damit fest, dass das Hauptzeichen nur für diesen Personenkreis gilt.

Das Zeichen wird vor allem im Zusammenhang mit besonderen Parkmöglichkeiten verwendet, etwa um Stellplätze für berechtigte Personen vorzubehalten. Anders als die freistellenden Zusatzzeichen erweitert es das Hauptzeichen nicht, sondern grenzt seinen Anwendungsbereich auf den genannten Personenkreis ein. Es gehört zur Gruppe 1044-10 bis 1044-30 und ist eine weiße Tafel mit schwarzem Rand.

Verhalten im Geltungsbereich

Das Hauptzeichen nur in Anspruch nehmen, wenn man zur genannten Personengruppe gehört.

Häufige Fragen

Auf wen beschränkt das Zusatzzeichen 1044-10 das Hauptzeichen?

Auf schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und auf blinde Menschen.

Wofür wird Zeichen 1044-10 verwendet?

Vor allem für besondere Parkmöglichkeiten, etwa um Stellplätze für berechtigte Personen vorzubehalten.

Erweitert oder begrenzt das Zeichen das Hauptzeichen?

Es begrenzt den Anwendungsbereich des Hauptzeichens auf den genannten Personenkreis.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 1044-10 fast immer brauchen.

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