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Zeitliche Beschränkung ohne Wochentage
Verkehrszeichen 1040-30 · StVO § 39 Abs. 3

Zeitliche Beschränkung ohne Wochentage.

Das Zusatzzeichen beschränkt die Geltung des Hauptzeichens auf bestimmte Uhrzeiten.

VzKat-NummerZ 1040-30
Form
Farben
RechtsgrundlageStVO § 39 Abs. 3
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 1040-30 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zusatzzeichen 1040-30 gibt einen Zeitraum in Uhrzeiten an und beschränkt damit die Geltung des darüber angebrachten Hauptzeichens auf diese Stunden. Die Variante 1040-30 nennt eine Zeitspanne wie 16 bis 18 Uhr, sodass das Hauptzeichen nur innerhalb dieser Zeit zu beachten ist und außerhalb keine Wirkung entfaltet.

Diese zeitliche Eingrenzung wird verwendet, um Verbote oder Anordnungen gezielt auf die Zeiten zu legen, in denen sie erforderlich sind, etwa zu Stoßzeiten oder Schulzeiten. Das Zeichen gehört zur Gruppe 1040-10 bis 1040-37. Es ist eine weiße Tafel mit schwarzem Rand und schwarzer Schrift und wirkt nur in Verbindung mit dem Hauptzeichen.

Verhalten im Geltungsbereich

Das Hauptzeichen nur innerhalb des angegebenen Zeitraums beachten; außerhalb gilt es nicht.

Häufige Fragen

Was gibt das Zusatzzeichen 1040-30 an?

Es gibt einen Zeitraum in Uhrzeiten an, in dem das Hauptzeichen gilt, etwa 16 bis 18 Uhr.

Gilt das Hauptzeichen auch außerhalb der Zeitangabe?

Nein. Außerhalb des angegebenen Zeitraums entfaltet das Hauptzeichen keine Wirkung.

Worin unterscheidet sich 1040-30 von 1042-30?

1040-30 nennt nur Uhrzeiten, 1042-30 ergänzt die zeitliche Beschränkung um bestimmte Wochentage.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 1040-30 fast immer brauchen.

Z 1040-30 ohne Sicherer — geht das wirklich?

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