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Kurve (nach rechts)
Verkehrszeichen 103-20 · StVO Anlage 1 (zu § 40 Abs. 6 und 7)

Kurve (nach rechts).

Das Zeichen warnt vor einer Rechtskurve.

VzKat-NummerZ 103-20
FormDreieck · Seitenlänge 900 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 1 (zu § 40 Abs. 6 und 7)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 103-20 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 103-20 warnt vor einer einzelnen Rechtskurve, die wegen ihres Radius oder schlechter Einsehbarkeit eine erhöhte Gefahr darstellt. Der Pfeil des Sinnbilds gibt die Richtung des Kurvenverlaufs an.

Das Zeichen wird vor allem dort aufgestellt, wo die Kurve schärfer ist als nach dem Straßenverlauf zu erwarten oder durch Bebauung und Bewuchs verdeckt wird. Es soll verhindern, dass Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit in die Kurve einfahren.

Verhalten im Geltungsbereich

Geschwindigkeit bereits vor der Kurve verringern, in der Kurve nicht bremsen und die eigene Fahrspur sicher einhalten.

Häufige Fragen

Wovor warnt Zeichen 103-20?

Es warnt vor einer Rechtskurve mit erhöhter Gefahr.

Wie schnell darf ich in die Kurve fahren?

Das Zeichen gibt kein Tempolimit vor. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass die Kurve sicher durchfahren werden kann.

Was unterscheidet Zeichen 103 von Zeichen 105?

Zeichen 103 warnt vor einer einzelnen Kurve, Zeichen 105 vor einer Doppelkurve mit zwei aufeinanderfolgenden Bogen.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 103-20 fast immer brauchen.

Z 103-20 ohne Sicherer — geht das wirklich?

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