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Taxi frei
Verkehrszeichen 1026-30 · StVO § 39 Abs. 3

Taxi frei.

Das Zusatzzeichen nimmt Taxis vom Verbot des Hauptzeichens aus.

VzKat-NummerZ 1026-30
Form
Farben
RechtsgrundlageStVO § 39 Abs. 3
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 1026-30 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zusatzzeichen 1026-30 trägt den Text Taxi frei und nimmt Taxis vom Verbot des darüber angebrachten Hauptzeichens aus. Es gehört zur Gruppe der Zeichen, die besondere Fahrzeuge und bestimmte Transportgüter freistellen. Steht es unter einem Verbotszeichen, so dürfen Taxis den betreffenden Bereich trotz des Verbots befahren.

Das Zeichen wird genutzt, um dem öffentlichen Bedarf an Taxiverkehr Rechnung zu tragen, etwa in verkehrsberuhigten oder gesperrten Bereichen, in denen ein Erreichen mit dem Taxi weiterhin möglich sein soll. Es gehört zur umfangreichen Gruppe 1026-30 bis 1026-63, deren Unternummern zahlreiche besondere Fahrzeuge und Transportgüter abbilden. Es ist eine weiße Tafel mit schwarzem Rand.

Verhalten im Geltungsbereich

Das Verbot beachten, sofern man kein Taxi ist; Taxis dürfen den gekennzeichneten Bereich befahren.

Häufige Fragen

Was bedeutet das Zusatzzeichen 1026-30?

Es nimmt Taxis vom Verbot des darüber angebrachten Hauptzeichens aus.

Warum werden Taxis freigestellt?

Um dem öffentlichen Bedarf an Taxiverkehr Rechnung zu tragen, etwa in verkehrsberuhigten oder gesperrten Bereichen.

Welche Zeichen gehören noch zur Gruppe 1026?

Die Gruppe 1026-30 bis 1026-63 stellt zahlreiche besondere Fahrzeuge und bestimmte Transportgüter frei.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 1026-30 fast immer brauchen.

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