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Personenkraftwagen frei
Verkehrszeichen 1024-10 · StVO § 39 Abs. 3

Personenkraftwagen frei.

Das Zusatzzeichen nimmt Personenkraftwagen vom Verbot des Hauptzeichens aus.

VzKat-NummerZ 1024-10
Form
Farben
RechtsgrundlageStVO § 39 Abs. 3
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
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Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zusatzzeichen 1024-10 trägt das Sinnbild eines Personenkraftwagens und nimmt Pkw vom Verbot des darüber angebrachten Hauptzeichens aus. Es gehört zur Gruppe der Zeichen, die mehrspurige Fahrzeuge freistellen. Steht es unter einem Verbotszeichen, so dürfen Personenkraftwagen den betreffenden Bereich trotz des Verbots befahren.

Das Zeichen wird verwendet, um ein allgemeines Verbot gezielt für eine bestimmte mehrspurige Fahrzeugart aufzuheben, während es für andere Fahrzeuge bestehen bleibt. Es gehört zur Gruppe 1024-10 bis 1024-22, deren Unternummern unterschiedliche mehrspurige Fahrzeugarten und Kombinationen abbilden. Es ist eine weiße Tafel mit schwarzem Rand und wirkt nur zusammen mit dem Hauptzeichen.

Verhalten im Geltungsbereich

Das Verbot beachten, sofern man kein Personenkraftwagen ist; Pkw dürfen den gekennzeichneten Bereich befahren.

Häufige Fragen

Was bedeutet das Zusatzzeichen 1024-10?

Es nimmt Personenkraftwagen vom Verbot des darüber angebrachten Hauptzeichens aus.

Worin unterscheidet sich 1024-10 von 1022-10?

1024-10 stellt mehrspurige Pkw frei, 1022-10 betrifft einspurige Fahrzeuge wie Radfahrer.

Gilt das Verbot für andere Fahrzeuge weiter?

Ja. Das Verbot bleibt für alle Fahrzeuge bestehen, die nicht durch das Zusatzzeichen freigestellt sind.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 1024-10 fast immer brauchen.

Z 1024-10 ohne Sicherer — geht das wirklich?

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