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Radfahrer frei
Verkehrszeichen 1022-10 · StVO § 39 Abs. 3

Radfahrer frei.

Das Zusatzzeichen nimmt einspurige Fahrzeuge, namentlich Radfahrer, vom Verbot des Hauptzeichens aus.

VzKat-NummerZ 1022-10
Form
Farben
RechtsgrundlageStVO § 39 Abs. 3
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 1022-10 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zusatzzeichen 1022-10 trägt das Sinnbild eines Fahrrads und nimmt Radfahrer vom Verbot des darüber angebrachten Hauptzeichens aus. Es gehört zur Gruppe der Zeichen, die einspurige Fahrzeuge freistellen. Steht es unter einem Verbotszeichen, so dürfen Radfahrer den betreffenden Bereich trotz des Verbots befahren.

Das Zeichen kommt häufig in verkehrsberuhigten Bereichen, an Einbahnstraßen und an gesperrten Wegen zum Einsatz, um den Radverkehr gezielt zuzulassen. Es gehört zur Gruppe 1022-10 bis 1022-17, deren Unternummern verschiedene einspurige Fahrzeugarten und Kombinationen abbilden. Es ist eine weiße Tafel mit schwarzem Rand und wirkt nur zusammen mit dem Hauptzeichen.

Verhalten im Geltungsbereich

Das Verbot beachten, sofern man kein Radfahrer ist; Radfahrer dürfen den gekennzeichneten Bereich befahren.

Häufige Fragen

Was bedeutet das Zusatzzeichen 1022-10?

Es nimmt Radfahrer vom Verbot des darüber angebrachten Hauptzeichens aus.

Wo wird Radfahrer frei häufig eingesetzt?

Häufig in verkehrsberuhigten Bereichen, an Einbahnstraßen und an gesperrten Wegen, um den Radverkehr zuzulassen.

Gilt das Zeichen für alle einspurigen Fahrzeuge?

Die Variante 1022-10 stellt Radfahrer frei; andere Unternummern der Gruppe betreffen weitere einspurige Fahrzeugarten.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 1022-10 fast immer brauchen.

Z 1022-10 ohne Sicherer — geht das wirklich?

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