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Anlieger frei
Verkehrszeichen 1020-30 · StVO § 39 Abs. 3

Anlieger frei.

Das Zusatzzeichen nimmt Anlieger vom Verbot des Hauptzeichens aus.

VzKat-NummerZ 1020-30
Form
Farben
RechtsgrundlageStVO § 39 Abs. 3
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 1020-30 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zusatzzeichen 1020-30 trägt den Text Anlieger frei und nimmt damit Anlieger vom Verbot des darüber angebrachten Hauptzeichens aus. Steht es etwa unter einem Durchfahrtverbot, so dürfen Anlieger den gesperrten Bereich dennoch befahren, weil sie ein berechtigtes Anliegen an einem Grundstück innerhalb der Strecke haben.

Das Zeichen schafft einen Ausgleich zwischen der gewünschten Verkehrsberuhigung oder Durchfahrtsperrung und dem berechtigten Bedarf der Anwohner und ihrer Besucher. Es gehört zur Gruppe 1020-11 bis 1020-32, deren Unternummern verschiedene Personengruppen freistellen. Wie alle Zusatzzeichen ist es eine weiße Tafel mit schwarzem Rand und wirkt nur zusammen mit dem Hauptzeichen.

Verhalten im Geltungsbereich

Das Verbot beachten, sofern man nicht Anlieger ist; Anlieger dürfen den gekennzeichneten Bereich befahren.

Häufige Fragen

Wer gilt als Anlieger im Sinne von Zeichen 1020-30?

Anlieger sind Personen mit einem berechtigten Anliegen an einem Grundstück innerhalb der gekennzeichneten Strecke.

Darf man bei Anlieger frei einfach durchfahren?

Nein. Das Verbot bleibt bestehen, nur Anlieger sind davon ausgenommen.

Wozu dient das Zusatzzeichen Anlieger frei?

Es gleicht eine Durchfahrtsperrung mit dem berechtigten Bedarf der Anwohner und ihrer Besucher aus.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 1020-30 fast immer brauchen.

Z 1020-30 ohne Sicherer — geht das wirklich?

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