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Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
Verkehrszeichen 102 · StVO Anlage 1 (zu § 40 Abs. 6 und 7)

Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts.

Das Zeichen warnt vor einer Kreuzung oder Einmündung, an der die Grundregel „rechts vor links“ gilt.

VzKat-NummerZ 102
FormDreieck · Seitenlänge 900 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 1 (zu § 40 Abs. 6 und 7)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 102 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 102 kündigt eine Kreuzung oder Einmündung an, an der keine besondere Vorfahrtregelung durch Zeichen oder Ampel besteht. Es gilt daher die Grundregel des § 8 StVO: Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt.

Das Zeichen weist darauf hin, dass an der folgenden Kreuzung Querverkehr zu erwarten ist und keine eigene Vorfahrtstraße besteht. Es wird vor allem dort eingesetzt, wo die Kreuzung schlecht einsehbar ist oder ihre Bedeutung unterschätzt werden könnte.

Verhalten im Geltungsbereich

Geschwindigkeit verringern, von rechts kommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren und bremsbereit an die Kreuzung heranfahren.

Häufige Fragen

Wer hat bei Zeichen 102 Vorfahrt?

Es gilt die Regel „rechts vor links“. Von rechts kommende Fahrzeuge haben Vorfahrt.

Warum steht das Zeichen vor manchen Kreuzungen?

Es warnt vor Kreuzungen ohne besondere Vorfahrtregelung, vor allem wenn diese schlecht einsehbar sind.

Hebt das Zeichen die Regel rechts vor links auf?

Nein. Es weist gerade darauf hin, dass diese Grundregel an der folgenden Kreuzung gilt.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 102 fast immer brauchen.

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