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Bewegliche Brücke
Verkehrszeichen 101-55 · StVO Anlage 1 (zu § 40 Abs. 6 und 7)

Bewegliche Brücke.

Das Zeichen warnt vor einer beweglichen Brücke, etwa einer Klapp-, Hub- oder Drehbrücke.

VzKat-NummerZ 101-55
FormDreieck · Seitenlänge 900 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 1 (zu § 40 Abs. 6 und 7)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 101-55 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 101-55 ist eine Untervariante des allgemeinen Gefahrzeichens 101. Es warnt vor einer beweglichen Brücke, die zur Durchfahrt von Schiffen geöffnet werden kann und dann den Straßenverkehr sperrt.

Im Unterschied zu den richtungsbezogenen Varianten 101-1x und 101-2x wird bei dieser Variante keine Aufstellung rechts oder links unterschieden. Das Sinnbild benennt die konkrete Gefahr unmittelbar, sodass ein zusätzliches Zusatzzeichen entbehrlich ist.

Verhalten im Geltungsbereich

Geschwindigkeit verringern und auf Lichtzeichen oder Schranken achten, die die Durchfahrt bei geöffneter Brücke sperren.

Häufige Fragen

Wovor warnt Zeichen 101-55?

Es warnt vor einer beweglichen Brücke, etwa einer Klapp-, Hub- oder Drehbrücke.

Gehört das Zeichen zur Gruppe um Zeichen 101?

Ja. Es ist eine Untervariante des allgemeinen Gefahrzeichens 101 und benennt die Gefahr mit einem eigenen Sinnbild.

Gilt hier eine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit?

Nein. Das Gefahrzeichen verlangt eine angepasste Fahrweise, schreibt aber kein festes Tempolimit vor.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 101-55 fast immer brauchen.

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