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Ufer
Verkehrszeichen 101-53 · StVO Anlage 1 (zu § 40 Abs. 6 und 7)

Ufer.

Das Zeichen warnt vor einem unbefestigten Ufer am Rand der Fahrbahn.

VzKat-NummerZ 101-53
FormDreieck · Seitenlänge 900 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 1 (zu § 40 Abs. 6 und 7)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 101-53 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 101-53 ist eine Untervariante des allgemeinen Gefahrzeichens 101. Es warnt vor einem unbefestigten Ufer, an dem die Fahrbahn unmittelbar an ein Gewässer grenzt und ein Abkommen besonders gefährlich ist.

Im Unterschied zu den richtungsbezogenen Varianten 101-1x und 101-2x wird bei dieser Variante keine Aufstellung rechts oder links unterschieden. Das Sinnbild benennt die konkrete Gefahr unmittelbar, sodass ein zusätzliches Zusatzzeichen entbehrlich ist.

Verhalten im Geltungsbereich

Geschwindigkeit verringern, ausreichenden Abstand zum Fahrbahnrand halten und das Fahrzeug sicher in der Spur führen.

Häufige Fragen

Wovor warnt Zeichen 101-53?

Es warnt vor einem unbefestigten Ufer am Rand der Fahrbahn.

Gehört das Zeichen zur Gruppe um Zeichen 101?

Ja. Es ist eine Untervariante des allgemeinen Gefahrzeichens 101 und benennt die Gefahr mit einem eigenen Sinnbild.

Gilt hier eine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit?

Nein. Das Gefahrzeichen verlangt eine angepasste Fahrweise, schreibt aber kein festes Tempolimit vor.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 101-53 fast immer brauchen.

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