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Schnee- oder Eisglätte
Verkehrszeichen 101-51 · StVO Anlage 1 (zu § 40 Abs. 6 und 7)

Schnee- oder Eisglätte.

Das Zeichen warnt vor Schnee- oder Eisglätte auf der Fahrbahn.

VzKat-NummerZ 101-51
FormDreieck · Seitenlänge 900 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 1 (zu § 40 Abs. 6 und 7)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 101-51 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 101-51 ist eine Untervariante des allgemeinen Gefahrzeichens 101. Es warnt vor Straßenabschnitten, die durch Schnee oder Eis besonders häufig oder früh glatt werden, etwa Brücken und schattige Lagen.

Im Unterschied zu den richtungsbezogenen Varianten 101-1x und 101-2x wird bei dieser Variante keine Aufstellung rechts oder links unterschieden. Das Sinnbild benennt die konkrete Gefahr unmittelbar, sodass ein zusätzliches Zusatzzeichen entbehrlich ist.

Verhalten im Geltungsbereich

Geschwindigkeit deutlich verringern, größeren Abstand halten sowie ruckartiges Lenken, Bremsen und Beschleunigen vermeiden.

Häufige Fragen

Wovor warnt Zeichen 101-51?

Es warnt vor Schnee- oder Eisglätte auf der Fahrbahn.

Gehört das Zeichen zur Gruppe um Zeichen 101?

Ja. Es ist eine Untervariante des allgemeinen Gefahrzeichens 101 und benennt die Gefahr mit einem eigenen Sinnbild.

Gilt hier eine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit?

Nein. Das Gefahrzeichen verlangt eine angepasste Fahrweise, schreibt aber kein festes Tempolimit vor.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 101-51 fast immer brauchen.

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