Start/Schilder/Z 101-20 · Flugbetrieb (Aufstellung links)
Flugbetrieb (Aufstellung links)
Verkehrszeichen 101-20 · StVO Anlage 1 (zu § 40 Abs. 6 und 7)

Flugbetrieb (Aufstellung links).

Das Zeichen warnt vor tief fliegenden Luftfahrzeugen, etwa in der Nähe von Flugplätzen.

VzKat-NummerZ 101-20
FormDreieck · Seitenlänge 900 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 1 (zu § 40 Abs. 6 und 7)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 101-20 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 101-20 gehört zu den richtungsbezogenen Untervarianten des allgemeinen Gefahrzeichens 101. Es warnt vor tief fliegenden Luftfahrzeugen, die im Bereich von Start- und Landebahnen die Straße überqueren und Fahrer durch Lärm oder ihren Schatten ablenken können.

Die Endung des Zeichens kennzeichnet die Aufstellung: Varianten mit der Ziffernfolge 1x stehen rechts, Varianten mit 2x links der Fahrbahn. Inhaltlich sind beide Aufstellungen gleichbedeutend; das Zeichen 101-20 ist die Ausführung für die Aufstellung links.

Verhalten im Geltungsbereich

Auf möglichen Lärm und plötzliche Sichtreize gefasst sein und sich nicht vom überfliegenden Luftverkehr ablenken lassen.

Häufige Fragen

Wovor warnt Zeichen 101-20?

Es warnt vor tief fliegenden Luftfahrzeugen, etwa in der Nähe von Flugplätzen.

Worin unterscheiden sich die Aufstellung rechts und links?

Die Untervarianten 1x und 2x unterscheiden nur die Straßenseite der Aufstellung. Die Bedeutung ist identisch.

Gilt hier ein eigenes Tempolimit?

Nein. Das Gefahrzeichen schreibt keine feste Höchstgeschwindigkeit vor, sondern verlangt eine der Gefahr angepasste Fahrweise.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 101-20 fast immer brauchen.

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