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Viehtrieb, Tiere (Aufstellung rechts)
Verkehrszeichen 101-12 · StVO Anlage 1 (zu § 40 Abs. 6 und 7)

Viehtrieb, Tiere (Aufstellung rechts).

Das Zeichen warnt vor Viehtrieb oder Tieren auf der Fahrbahn.

VzKat-NummerZ 101-12
FormDreieck · Seitenlänge 900 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 1 (zu § 40 Abs. 6 und 7)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 101-12 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 101-12 gehört zu den richtungsbezogenen Untervarianten des allgemeinen Gefahrzeichens 101. Es warnt vor Viehtrieb sowie vor Tieren, die die Fahrbahn betreten oder queren können, etwa in landwirtschaftlich geprägten Gebieten.

Die Endung des Zeichens kennzeichnet die Aufstellung: Varianten mit der Ziffernfolge 1x stehen rechts, Varianten mit 2x links der Fahrbahn. Inhaltlich sind beide Aufstellungen gleichbedeutend; das Zeichen 101-12 ist die Ausführung für die Aufstellung rechts.

Verhalten im Geltungsbereich

Geschwindigkeit deutlich verringern, bremsbereit bleiben und nötigenfalls anhalten, bis die Tiere die Fahrbahn verlassen haben.

Häufige Fragen

Wovor warnt Zeichen 101-12?

Es warnt vor Viehtrieb oder Tieren auf der Fahrbahn.

Worin unterscheiden sich die Aufstellung rechts und links?

Die Untervarianten 1x und 2x unterscheiden nur die Straßenseite der Aufstellung. Die Bedeutung ist identisch.

Gilt hier ein eigenes Tempolimit?

Nein. Das Gefahrzeichen schreibt keine feste Höchstgeschwindigkeit vor, sondern verlangt eine der Gefahr angepasste Fahrweise.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 101-12 fast immer brauchen.

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