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Hinweis auf Gefahren durch verbale Angabe
Verkehrszeichen 1007-30 · StVO § 39 Abs. 3

Hinweis auf Gefahren durch verbale Angabe.

Das Zusatzzeichen konkretisiert die Art der Gefahr durch einen erläuternden Text.

VzKat-NummerZ 1007-30
Form
Farben
RechtsgrundlageStVO § 39 Abs. 3
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 1007-30 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zusatzzeichen 1007-30 erläutert mit einem kurzen Text, welche konkrete Gefahr an einer Stelle besteht. Es wird unter ein Gefahrzeichen gesetzt und macht dessen allgemeine Warnung präzise. Die Variante 1007-30 trägt den Hinweis auf die Gefahr unerwarteter Glatteisbildung und warnt damit gezielt vor einer bestimmten Witterungsgefahr.

Die verbale Angabe wird verwendet, wenn sich eine Gefahr nicht eindeutig durch ein Sinnbild darstellen lässt. Das Zeichen gehört zur umfangreichen Gruppe 1007-30 bis 1007-62, die zahlreiche Gefahrenhinweise abbildet. Es ist eine weiße Tafel mit schwarzem Rand und schwarzer Schrift und wirkt nur in Verbindung mit dem Hauptzeichen.

Verhalten im Geltungsbereich

Die im Text genannte Gefahr beachten und Fahrweise sowie Geschwindigkeit entsprechend anpassen.

Häufige Fragen

Was steht auf dem Zusatzzeichen 1007-30?

Es konkretisiert die Gefahr mit einem Text, bei der Variante 1007-30 den Hinweis auf die Gefahr unerwarteter Glatteisbildung.

Wann wird ein Text statt eines Sinnbilds verwendet?

Wenn sich eine Gefahr nicht eindeutig durch ein Sinnbild darstellen lässt, wird die verbale Angabe genutzt.

Wie groß ist die Gruppe der Zeichen 1007?

Die Gruppe reicht von 1007-30 bis 1007-62 und bildet zahlreiche unterschiedliche Gefahrenhinweise ab.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 1007-30 fast immer brauchen.

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