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Länge einer Strecke
Verkehrszeichen 1001-30 · StVO § 39 Abs. 3

Länge einer Strecke.

Das Zusatzzeichen gibt die Länge des Streckenabschnitts an, für den das Hauptzeichen gilt.

VzKat-NummerZ 1001-30
Form
Farben
RechtsgrundlageStVO § 39 Abs. 3
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
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Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zusatzzeichen 1001-30 gibt mit einer Meter- oder Kilometerangabe an, über welche Streckenlänge das darüber angebrachte Hauptzeichen gilt. Steht beispielsweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit einem Zusatzzeichen 600 m darunter, so gilt die Beschränkung über genau diese 600 Meter.

Das Zeichen schafft Klarheit darüber, wann der Geltungsbereich eines Hauptzeichens endet, ohne dass eigens ein Aufhebungszeichen aufgestellt werden muss. Es gehört zur Gruppe 1001-30 bis 1001-33, deren Unternummern verschiedene Darstellungsformen der Längenangabe abbilden. Wie alle Zusatzzeichen ist es eine weiße Tafel mit schwarzem Rand und wirkt nur zusammen mit dem Hauptzeichen.

Verhalten im Geltungsbereich

Das Hauptzeichen über die angegebene Streckenlänge beachten und es danach als beendet ansehen.

Häufige Fragen

Was gibt das Zusatzzeichen 1001-30 an?

Es gibt die Länge des Streckenabschnitts an, über den das darüber angebrachte Hauptzeichen gilt.

Wann endet die Geltung des Hauptzeichens?

Die Geltung endet nach der auf dem Zusatzzeichen angegebenen Streckenlänge, ohne dass ein eigenes Aufhebungszeichen nötig ist.

Worin unterscheidet sich 1001-30 von einer Entfernungsangabe?

1001-30 gibt die Länge des Geltungsbereichs an, eine Entfernungsangabe nennt dagegen den Abstand bis zur Gefahren- oder Verbotsstelle.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 1001-30 fast immer brauchen.

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