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Richtungsangabe durch Pfeile, beide Richtungen
Verkehrszeichen 1000-30 · StVO § 39 Abs. 3

Richtungsangabe durch Pfeile, beide Richtungen.

Das Zusatzzeichen gibt an, dass das Hauptzeichen in beide Richtungen der Straße gilt.

VzKat-NummerZ 1000-30
Form
Farben
RechtsgrundlageStVO § 39 Abs. 3
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
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Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zusatzzeichen 1000-30 trägt zwei gegeneinander gerichtete waagerechte Pfeile. Es steht unter einem Hauptzeichen und legt fest, dass dessen Aussage in beide Richtungen der Straße gilt. Damit konkretisiert es den räumlichen Geltungsbereich des darüber angebrachten Zeichens.

Zusatzzeichen sind weiße Tafeln mit schwarzem Rand und schwarzer Schrift oder schwarzem Sinnbild. Sie haben keine eigenständige Bedeutung, sondern wirken stets in Verbindung mit dem Hauptzeichen, dem sie zugeordnet sind. Das Zeichen 1000-30 gehört zur Gruppe der Richtungspfeile, deren Unternummern von 1000-10 bis 1000-34 reichen und jeweils unterschiedliche Richtungskombinationen abbilden.

Verhalten im Geltungsbereich

Das Hauptzeichen in der durch die beiden Pfeile angezeigten beidseitigen Richtung der Straße beachten.

Häufige Fragen

Was bedeuten die zwei Pfeile auf Zeichen 1000-30?

Die zwei gegengerichteten Pfeile zeigen an, dass das Hauptzeichen in beide Richtungen der Straße gilt.

Hat das Zusatzzeichen 1000-30 eine eigenständige Bedeutung?

Nein. Es wirkt immer nur in Verbindung mit dem darüber angebrachten Hauptzeichen.

Zu welcher Gruppe gehört das Zeichen?

Es gehört zur Gruppe der Richtungspfeile mit den Unternummern 1000-10 bis 1000-34.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 1000-30 fast immer brauchen.

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